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Nebenkosten Pachtverträge

Nebenkosten Pachtverträge

1. Vergebührung des Pachtvertrages (§ 33 TP 5 GebGes) 1% des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttopachtzinses; bei unbestimmter Vertragsdauer 1% des dreifachen Jahresbruttopachtzinses.

2. Vertragserrichtungskosten nach den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters
3. Vermittlungsprovision

a) Pachtverhältnisse insbesondere in der Land- und Forstwirtschaft
Für die Vermittlung der Verpachtung von Liegenschaften oder Liegenschafts-teilen darf mit beiden Auftraggebern eine Provision vereinbart werden, die mit einem Prozentsatz des auf die Pachtdauer entfallenden Pachtzinses festgelegt ist.

Bei unbestimmter Pachtdauer 5% des auf 5 Jahre entfallenden Pachtzinses
Bei bestimmter Pachtdauer
- bis zu 6 Jahren 5%
- bis zu 12 Jahren 4%
- bis zu 24 Jahren 3%
- über 24 Jahre 2%
jeweils plus 20% USt.

Für die Vermittlung von Zugehör darf zusätzlich jeweils eine Provision von 3% des Gegenwertes plus 20% USt vereinbart werden.

b) Unternehmenspacht
Bei unbestimmter Pachtdauer 3-facher monatlicher Pachtzinses
Bei bestimmter Pachtdauer
- bis zu 5 Jahren 5%
- bis zu 10 Jahren 4%
-über 10 Jahre 3%
jeweils plus 20% USt.

Für die Vermittlung von Abgeltungen für Investitionen oder Einrichtungsgegen-ständen darf mit dem Verpächter oder Vorpächter 5% des vom Pächter hiefür geleisteten Betrages vereinbart werden.